Förderung von Wärmespeichern


Staatliche Zuschüsse für Wärmespeicher im Bestand

Im Förderprogramm Heizungsoptimierung können in Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen gefördert werden – unter anderem die Anschaffung und fachgerechte Installation von Pufferspeichern. Die Förderung beträgt 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten, maximal 25.000 Euro. Neben Privatpersonen können auch freiberuflich Tätige, Unternehmen und Kommunen in den Genuss der Förderung kommen.

Deutschland macht's effizient (© BMWi)

Deutschland macht’s effizient (© BMWi)

Um eine Förderung zu erhalten, muss man sich vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen auf der Website des zuständigen Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registrieren. Nach Erhalt der Eingangsbestätigung und der persönlichen Registriernummer hat man sechs Monate Zeit, um die Arbeiten durchführen zu lassen und anschließend den Förderantrag zu stellen. Das Antragsformular ist ebenfalls auf der Website des BAFA zu finden.

Kann das Förderprogramm Heizungsoptimierung mit dem Marktanreizprogramm (MAP) kombiniert werden?

  • Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Marktanreizprogramm (MAP) und dem Heizungsoptimierungsprogramm ist möglich. Dazu muss zunächst der hydraulische Abgleich durchgeführt und der Pufferspeicher installiert (sowie ggfs. die alte Heizungspumpe durch eine hocheffiziente Pumpe ersetzt) werden, gefördert über das Programm Heizungsoptimierung. Anschließend kann in einem zweiten Schritt eine MAP-Förderung für die solarthermische Anlage beim BAFA eingereicht werden. Wichtig ist dabei, dass im MAP-Förderantrag keine Zusatzförderung für den Ersatz von Pufferspeichern beantragt wird. Eine Doppelförderung für dieselben Maßnahmen ist nicht gestattet.

Was gilt als Beginn der Sanierungsmaßnahme?

  • Der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages, der der Maßnahme zuzurechnen ist, gilt als Beginn der Maßnahme. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.

Werden Beratung und Planung auch gefördert?

  • Nein, allgemeine Beratungs- und Planungsleistungen werden nicht gefördert.

Kann man sich auch nach dem Einbau des Speichers noch für eine Förderung registrieren?

  • Nein, um eine Förderung zu erhalten, muss man sich vor Beginn der Maßnahmen auf der Seite des BAFA registrieren.

KfW-Förderung für große Wärmespeicher mit mehr als 10.000 Liter

Vakuumgedämmter Pufferspeicher (Foto: Sirch)

Vakuumgedämmter Pufferspeicher (Foto: Sirch)

Im Programm Erneuerbare Energien „Premium“ fördert die KfW die Errichtung und/oder Erweiterung von Wärmespeichern mit mehr als 10.000 Liter, die überwiegend aus erneuerbarer Energie gespeist werden.

Das Programm umfasst zinsgünstige Darlehen der KfW sowie Tilgungszuschüsse, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert werden. Für große Wärmespeicher beträgt der Tilgungszuschuss 250 Euro je 1.000 Liter Speichervolumen, jedoch maximal 30 Prozent der gesamten Nettoinvestitionskosten.

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank gestellt werden.

Weitere Informationen zum KfW-Programm Erneuerbare Energien „Premium“ auf den Seiten der KfW.


Förderung von Solarwärmeanlagen (MAP)

Im Marktanreizprogramm (MAP) fördert der Staat den Einbau einer Solarwärmeanlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung mit einem Zuschuss von mindestens 2.000 Euro. Weitere Informationen zur Solartechnik und der Förderung bietet der herstellerunabhängige Solartechnikberater.

Ausführliche Informationen zur MAP-Förderung von Solarwärmeanlagen gibt es auch auf den Seiten des BAFA.